Grundbucheinsicht beim Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes wird erleichtert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begrüßt den Erlass der Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze durch das Bundesministerium für Justiz. Ziel der Verordnung ist es u.a., den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes zu erleichtern. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.